Archiv der Editionen
Das Lexikon wird in Editionen (Auflagen) veröffentlicht. Ältere Editionen bleiben dauerhaft abrufbar. Die einzelnen Einträge werden stets in der Fassung der jeweiligen Edition angezeigt.
3. Edition
32
Einträge insgesamt
3
Neue Einträge
12
Aktualisierte Einträge
Mit der vorliegenden 3. Edition erscheint die erste umfassende Aktualisierung des Hessischen Kommunalrechtslexikons.
Während sich in diesen Wochen die kommunalen Gremien neu konstituieren, rücken Fragen des künftigen Geschäftsgangs in den Mittelpunkt der kommunalen Praxis. Besondere Bedeutung kommt dabei den Niederschriften kommunaler Sitzungen sowie der Tätigkeit der Schriftführer zu. Beide Themen sind nunmehr erstmals mit eigenständigen Einträgen im Lexikon vertreten. Der Beitrag zum Schriftführerwesen geht dabei über eine reine Kommentierung der gesetzlichen Grundlagen hinaus und widmet sich unter anderem eingehend der Frage, ob Gemeindebedienstete die Tätigkeit als Schriftführer im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit ausüben und welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben könnten.
Mit Patrick Sandner tritt zugleich ein weiterer Autor dem Kreis der Mitwirkenden bei. Sein Beitrag zum Begriff des Einwohners behandelt die kommunalrechtliche Stellung der Einwohner sowie die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten. Darauf aufbauend sind für künftige Editionen ergänzende Einträge zu Bürgern und Unionsbürgern vorgesehen.
Neben diesen drei neuen Einträgen enthält die 3. Edition insgesamt zwölf umfassend aktualisierte Beiträge.
So wurde im Eintrag zu Ausschüssen die Wahl stellvertretender Ausschussvorsitzender neu aufgenommen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Abberufung des Ausschussvorsitzenden sowie seiner Stellvertretungen erläutert.
Die Einträge zu Beigeordneten, Bürgermeistern und Landräten wurden jeweils um Abschnitte zur Einführung in das Amt ergänzt. Zudem sind in mehreren Beiträgen die Hinweise zur Befangenheit kommunaler Mandatsträger weiter präzisiert worden.
Aktuelle Rechtsprechung hat Eingang in die neue Edition gefunden. Im Eintrag zu öffentlichen Einrichtungen wird nunmehr berücksichtigt, dass privatrechtliche Nutzungsverträge den Nutzungszweck öffentlicher Einrichtungen beschränken können. Der Eintrag zur Tagesordnung wurde um Kriterien ergänzt, anhand derer sich die rechtlichen Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung von Tagesordnungspunkten beurteilen lassen.
Die nächste (4.) Edition des Hessischen Kommunalrechtslexikons ist für Juli vorgesehen.
Während sich in diesen Wochen die kommunalen Gremien neu konstituieren, rücken Fragen des künftigen Geschäftsgangs in den Mittelpunkt der kommunalen Praxis. Besondere Bedeutung kommt dabei den Niederschriften kommunaler Sitzungen sowie der Tätigkeit der Schriftführer zu. Beide Themen sind nunmehr erstmals mit eigenständigen Einträgen im Lexikon vertreten. Der Beitrag zum Schriftführerwesen geht dabei über eine reine Kommentierung der gesetzlichen Grundlagen hinaus und widmet sich unter anderem eingehend der Frage, ob Gemeindebedienstete die Tätigkeit als Schriftführer im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit ausüben und welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben könnten.
Mit Patrick Sandner tritt zugleich ein weiterer Autor dem Kreis der Mitwirkenden bei. Sein Beitrag zum Begriff des Einwohners behandelt die kommunalrechtliche Stellung der Einwohner sowie die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten. Darauf aufbauend sind für künftige Editionen ergänzende Einträge zu Bürgern und Unionsbürgern vorgesehen.
Neben diesen drei neuen Einträgen enthält die 3. Edition insgesamt zwölf umfassend aktualisierte Beiträge.
So wurde im Eintrag zu Ausschüssen die Wahl stellvertretender Ausschussvorsitzender neu aufgenommen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Abberufung des Ausschussvorsitzenden sowie seiner Stellvertretungen erläutert.
Die Einträge zu Beigeordneten, Bürgermeistern und Landräten wurden jeweils um Abschnitte zur Einführung in das Amt ergänzt. Zudem sind in mehreren Beiträgen die Hinweise zur Befangenheit kommunaler Mandatsträger weiter präzisiert worden.
Aktuelle Rechtsprechung hat Eingang in die neue Edition gefunden. Im Eintrag zu öffentlichen Einrichtungen wird nunmehr berücksichtigt, dass privatrechtliche Nutzungsverträge den Nutzungszweck öffentlicher Einrichtungen beschränken können. Der Eintrag zur Tagesordnung wurde um Kriterien ergänzt, anhand derer sich die rechtlichen Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung von Tagesordnungspunkten beurteilen lassen.
Die nächste (4.) Edition des Hessischen Kommunalrechtslexikons ist für Juli vorgesehen.
- Antrag
- Ausländerbeirat
- Ausschuss Aktualisiert
- Beigeordneter Aktualisiert
- Beirat
- Bürgermeister Aktualisiert
- Bürgerversammlung
- Einwohner Neu
- Fraktion Aktualisiert
- Gemeindevertreter Aktualisiert
- Gemeindevertretung
- Gemeindevorstand Aktualisiert
- Geschäftsordnung
- Haushalt Aktualisiert
- Kinder- und Jugendbeteiligung
- Kommunale Grundrechtsklage Aktualisiert
- Kommunale Selbstverwaltung
- Kommunalwahl
- Kreistag
- Kreistagsabgeordneter
- Landrat Aktualisiert
- Magistrat
- Niederschrift Neu
- Öffentliche Einrichtung Aktualisiert
- Öffentlichkeit Aktualisiert
- Ortsbeirat
- Satzung
- Schriftführer Neu
- Stadtverordnetenversammlung
- Stadtverordneter
- Tagesordnung Aktualisiert
- Vorsitzender
2. Edition
29
Einträge insgesamt
1
Neue Einträge
3
Aktualisierte Einträge
Nach der hessischen Kommunalwahl am 15. März 2026 beginnt am 1. April 2026 die neue fünfjährige Wahlzeit der kommunalen Gremien. Zu diesem Zeitpunkt erscheint die zweite Edition dieses Lexikons.
Es handelt sich um eine überarbeitete Ausgabe mit punktuellen Änderungen, die vor allem für Mandatsträger von Interesse sein dürften, da in diesen Wochen die konstituierenden Sitzungen der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage stattfinden. Auch die Gemeindevorstände, Magistrate und Kreisausschüsse werden in diesem Zusammenhang neu gebildet.
Inhaltlich aktualisiert wurden die Einträge zu Ausschüssen und Gemeindevorständen. Allein redaktionell wurde der Eintrag Beigeordneter verbessert.
Eine der Anpassungen im Eintrag „Ausschuss“ betrifft die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens durch den Landesgesetzgeber im Jahr 2025: Das bisherige Verfahren nach Hare/Niemeyer wurde durch das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ersetzt. Diese Neuregelung hat der Hessische Staatsgerichtshof Anfang 2026 indes für verfassungswidrig erklärt.
Das Urteil betrifft jedoch nicht die gremieninternen (mittelbaren) Verfahren/Wahlen nach §§ 55, 62 HGO, die weiterhin nach d’Hondt durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat daraufhin reagiert und eine Rückkehr zum Verfahren Hare/Niemeyer auch für diese Bereiche angestrebt. Dabei wurde jedoch versehentlich ein Normverweis im Benennungsverfahren für Ausschussbesetzungen nach § 62 HGO vergessen. Die entsprechenden Erläuterungen mit den praktischen Auswirkungen dieses Lapsus finden sich im Eintrag „Ausschuss“, Randnummern 14–16. Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzgeber den Normverweis klarstellend korrigiert.
Für die Praxis der Mandatsträger kommt der Geschäftsordnung besondere Bedeutung zu. In dieser Edition wurde daher ein grundlegender Text mit den wichtigsten Erläuterungen aufgenommen, der in künftigen Ausgaben schrittweise weiterentwickelt werden soll.
Für das Jahr 2026 sind mehrere weitere Editionen geplant.
Es handelt sich um eine überarbeitete Ausgabe mit punktuellen Änderungen, die vor allem für Mandatsträger von Interesse sein dürften, da in diesen Wochen die konstituierenden Sitzungen der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage stattfinden. Auch die Gemeindevorstände, Magistrate und Kreisausschüsse werden in diesem Zusammenhang neu gebildet.
Inhaltlich aktualisiert wurden die Einträge zu Ausschüssen und Gemeindevorständen. Allein redaktionell wurde der Eintrag Beigeordneter verbessert.
Eine der Anpassungen im Eintrag „Ausschuss“ betrifft die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens durch den Landesgesetzgeber im Jahr 2025: Das bisherige Verfahren nach Hare/Niemeyer wurde durch das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ersetzt. Diese Neuregelung hat der Hessische Staatsgerichtshof Anfang 2026 indes für verfassungswidrig erklärt.
Das Urteil betrifft jedoch nicht die gremieninternen (mittelbaren) Verfahren/Wahlen nach §§ 55, 62 HGO, die weiterhin nach d’Hondt durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat daraufhin reagiert und eine Rückkehr zum Verfahren Hare/Niemeyer auch für diese Bereiche angestrebt. Dabei wurde jedoch versehentlich ein Normverweis im Benennungsverfahren für Ausschussbesetzungen nach § 62 HGO vergessen. Die entsprechenden Erläuterungen mit den praktischen Auswirkungen dieses Lapsus finden sich im Eintrag „Ausschuss“, Randnummern 14–16. Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzgeber den Normverweis klarstellend korrigiert.
Für die Praxis der Mandatsträger kommt der Geschäftsordnung besondere Bedeutung zu. In dieser Edition wurde daher ein grundlegender Text mit den wichtigsten Erläuterungen aufgenommen, der in künftigen Ausgaben schrittweise weiterentwickelt werden soll.
Für das Jahr 2026 sind mehrere weitere Editionen geplant.
- Antrag
- Ausländerbeirat
- Ausschuss Aktualisiert
- Beigeordneter Aktualisiert
- Beirat
- Bürgermeister
- Bürgerversammlung
- Fraktion
- Gemeindevertreter
- Gemeindevertretung
- Gemeindevorstand Aktualisiert
- Geschäftsordnung Neu
- Haushalt
- Kinder- und Jugendbeteiligung
- Kommunale Grundrechtsklage
- Kommunale Selbstverwaltung
- Kommunalwahl
- Kreistag
- Kreistagsabgeordneter
- Landrat
- Magistrat
- Öffentliche Einrichtung
- Öffentlichkeit
- Ortsbeirat
- Satzung
- Stadtverordnetenversammlung
- Stadtverordneter
- Tagesordnung
- Vorsitzender
1. Edition
28
Einträge insgesamt
28
Neue Einträge
Nach mehrmonatiger konzeptioneller und redaktioneller Arbeit liegt nun die erste Edition des Hessischen Kommunalrechtslexikons vor. Das Werk wurde ehrenamtlich erarbeitet und steht kostenfrei zur Verfügung.
Das Lexikon versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zur bestehenden Fachliteratur. Es richtet sich vor allem an Studierende der Verwaltungswissenschaften und des Public Managements, an Jurastudierende mit kommunalrechtlichem Schwerpunkt sowie an die hessische Verwaltungspraxis. Angesprochen sind darüber hinaus Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Ortsbeiräten sowie Mitglieder von Gemeindevorständen, Magistraten und Kreisausschüssen.
Bereits in der ersten Edition steht eine Vielzahl von Lexikoneinträgen zur Verfügung. Zugleich ist absehbar, dass einzelne Themenbereiche bislang nur in Grundzügen behandelt werden konnten, während andere noch nicht aufgenommen wurden. Das Lexikon ist daher als fortlaufendes Projekt konzipiert, das systematisch weiterentwickelt wird.
Die Veröffentlichung erfolgt in Editionen, die funktional Buchauflagen vergleichbar sind. Neue und überarbeitete Einträge werden fortlaufend gesammelt und zu definierten Zeitpunkten als neue Edition veröffentlicht. Frühere Fassungen bleiben archiviert und sind weiterhin einsehbar, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entwicklung zu gewährleisten.
Für das Auftaktjahr 2026 sind mindestens vier Editionen vorgesehen. Die erste Edition ist zum 1. März erschienen; für die Quartale zwei bis vier ist jeweils mindestens eine weitere Veröffentlichung geplant. Neben der inhaltlichen Vertiefung und Aktualisierung bestehender Einträge ist eine kontinuierliche Erweiterung des Textbestands vorgesehen. Zudem wird der Kreis der Autorinnen und Autoren sukzessive erweitert, um unterschiedliche fachliche Perspektiven, Praxiserfahrungen und wissenschaftliche Zugänge angemessen abzubilden.
Herausgeber und Autorenschaft begrüßen ausdrücklich fachliche Rückmeldungen in Form von Kritik, Anregungen oder weiterführenden Hinweisen.
Frederic Schneider (Herausgeber)
Das Lexikon versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zur bestehenden Fachliteratur. Es richtet sich vor allem an Studierende der Verwaltungswissenschaften und des Public Managements, an Jurastudierende mit kommunalrechtlichem Schwerpunkt sowie an die hessische Verwaltungspraxis. Angesprochen sind darüber hinaus Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Ortsbeiräten sowie Mitglieder von Gemeindevorständen, Magistraten und Kreisausschüssen.
Bereits in der ersten Edition steht eine Vielzahl von Lexikoneinträgen zur Verfügung. Zugleich ist absehbar, dass einzelne Themenbereiche bislang nur in Grundzügen behandelt werden konnten, während andere noch nicht aufgenommen wurden. Das Lexikon ist daher als fortlaufendes Projekt konzipiert, das systematisch weiterentwickelt wird.
Die Veröffentlichung erfolgt in Editionen, die funktional Buchauflagen vergleichbar sind. Neue und überarbeitete Einträge werden fortlaufend gesammelt und zu definierten Zeitpunkten als neue Edition veröffentlicht. Frühere Fassungen bleiben archiviert und sind weiterhin einsehbar, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entwicklung zu gewährleisten.
Für das Auftaktjahr 2026 sind mindestens vier Editionen vorgesehen. Die erste Edition ist zum 1. März erschienen; für die Quartale zwei bis vier ist jeweils mindestens eine weitere Veröffentlichung geplant. Neben der inhaltlichen Vertiefung und Aktualisierung bestehender Einträge ist eine kontinuierliche Erweiterung des Textbestands vorgesehen. Zudem wird der Kreis der Autorinnen und Autoren sukzessive erweitert, um unterschiedliche fachliche Perspektiven, Praxiserfahrungen und wissenschaftliche Zugänge angemessen abzubilden.
Herausgeber und Autorenschaft begrüßen ausdrücklich fachliche Rückmeldungen in Form von Kritik, Anregungen oder weiterführenden Hinweisen.
Frederic Schneider (Herausgeber)
- Antrag Neu
- Ausländerbeirat Neu
- Ausschuss Neu
- Beigeordneter Neu
- Beirat Neu
- Bürgermeister Neu
- Bürgerversammlung Neu
- Fraktion Neu
- Gemeindevertreter Neu
- Gemeindevertretung Neu
- Gemeindevorstand Neu
- Haushalt Neu
- Kinder- und Jugendbeteiligung Neu
- Kommunale Grundrechtsklage Neu
- Kommunale Selbstverwaltung Neu
- Kommunalwahl Neu
- Kreistag Neu
- Kreistagsabgeordneter Neu
- Landrat Neu
- Magistrat Neu
- Öffentliche Einrichtung Neu
- Öffentlichkeit Neu
- Ortsbeirat Neu
- Satzung Neu
- Stadtverordnetenversammlung Neu
- Stadtverordneter Neu
- Tagesordnung Neu
- Vorsitzender Neu