Hervorgehoben
Der „Bau-Turbo“ und die kommunale Zuständigkeit
Der neue § 36a BauGB in der Praxis
§ 36a BauGB greift in die kommunale Planungshoheit ein. Warum die Gemeindevertretung über den „Bau-Turbo“ entscheidet – und wann der Vorstand zuständig ist.
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