Juristische Aufsätze, Analysen zur Rechtsprechung und Hinweise zur Verwaltungspraxis —
ergänzend zu den Lexikoneinträgen, unabhängig vom Editionszyklus.
§ 36a BauGB greift in die kommunale Planungshoheit ein. Warum die Gemeindevertretung über den „Bau-Turbo“ entscheidet – und wann der Vorstand zuständig ist.