Kommunalrecht in Hessen: Das wissenschaftliche Online-Lexikon

Vorwort zur 3. Edition

Mit der vorliegenden 3. Edition erscheint die erste umfassende Aktualisierung des Hessischen Kommunalrechtslexikons.

Während sich in diesen Wochen die kommunalen Gremien neu konstituieren, rücken Fragen des künftigen Geschäftsgangs in den Mittelpunkt der kommunalen Praxis. Besondere Bedeutung kommt dabei den Niederschriften kommunaler Sitzungen sowie der Tätigkeit der Schriftführer zu. Beide Themen sind nunmehr erstmals mit eigenständigen Einträgen im Lexikon vertreten. Der Beitrag zum Schriftführerwesen geht dabei über eine reine Kommentierung der gesetzlichen Grundlagen hinaus und widmet sich unter anderem eingehend der Frage, ob Gemeindebedienstete die Tätigkeit als Schriftführer im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit ausüben und welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus ergeben könnten.

Mit Patrick Sandner tritt zugleich ein weiterer Autor dem Kreis der Mitwirkenden bei. Sein Beitrag zum Begriff des Einwohners behandelt die kommunalrechtliche Stellung der Einwohner sowie die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten. Darauf aufbauend sind für künftige Editionen ergänzende Einträge zu Bürgern und Unionsbürgern vorgesehen.

Neben diesen drei neuen Einträgen enthält die 3. Edition insgesamt zwölf umfassend aktualisierte Beiträge.

So wurde im Eintrag zu Ausschüssen die Wahl stellvertretender Ausschussvorsitzender neu aufgenommen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Abberufung des Ausschussvorsitzenden sowie seiner Stellvertretungen erläutert.

Die Einträge zu Beigeordneten, Bürgermeistern und Landräten wurden jeweils um Abschnitte zur Einführung in das Amt ergänzt. Zudem sind in mehreren Beiträgen die Hinweise zur Befangenheit kommunaler Mandatsträger weiter präzisiert worden.

Aktuelle Rechtsprechung hat Eingang in die neue Edition gefunden. Im Eintrag zu öffentlichen Einrichtungen wird nunmehr berücksichtigt, dass privatrechtliche Nutzungsverträge den Nutzungszweck öffentlicher Einrichtungen beschränken können. Der Eintrag zur Tagesordnung wurde um Kriterien ergänzt, anhand derer sich die rechtlichen Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung von Tagesordnungspunkten beurteilen lassen.

Die nächste (4.) Edition des Hessischen Kommunalrechtslexikons ist für Juli vorgesehen.

Statistiken

32
Einträge insgesamt
3
Neue Einträge
12
Aktualisierte Einträge

Neue Einträge in dieser Edition

Einwohner Neu

§ 8 Hessische Gemeindeordnung regelt den Status von Einwohnern und Bürgern einer Gemeinde. Einwohner ist, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter oder Geschäftsfähigkeit...

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Niederschrift Neu

Zu den Sitzungen eines kommunalen Gremiums wird eine Niederschrift angefertigt, die die wesentlichen Themen sowie Ergebnisse dokumentiert. Bei der Niederschrift handelt es sich um eine Urkunde, die in juristischen Auseinandersetzungen Beweiskraft erlangt...

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Schriftführer Neu

Beim Amt des Schriftführers handelt es sich um ein Ehrenamt. Es ist die Aufgabe des Amtsinhabers, die gesetzlich in § 61 Hessische Gemeindeordnung vorgesehene Niederschrift in kommunalen Vertretungsorganen zu erstellen...

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Aktualisierte Einträge in dieser Edition

Ausschuss Aktualisiert

Der Ausschuss ist Bestandteil eines kommunalen Vertretungsorgans, beispielsweise der Gemeindevertretung. Er berät über einzelne Gegenstände und empfiehlt der Gemeindevertretung, wie darüber beschlossen werden sollte...

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Beigeordneter Aktualisiert

Ein Beigeordneter ist ein haupt- oder ehrenamtliches Mitglied im Gemeindevorstand. Ehrenamtlichen Beigeordneten kann, hauptamtlichen Beigeordneten muss ein eigenes Dezernat zugewiesen werden...

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Bürgermeister Aktualisiert

Der Bürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter der Leiter der gemeindlichen Verwaltung. Er organisiert ihren Ablauf und Aufbau.

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Fraktion Aktualisiert

Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Gemeindevertretern (§ 36a HGO) in der Gemeindevertretung beziehungsweise von Kreistagsabgeordneten (§ 26a HKO) im Kreistag. Sie wirkt an der Willensbildung der kommunalen Verwaltungsorgane mit und besitzt eigene Rechte, wie das Antragsrecht.

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Gemeindevertreter Aktualisiert

Als Gemeindevertreter wird das Mitglied der Gemeindevertretung bezeichnet. Mit der Wahl durch die Bürger der Gemeinde übernimmt der Gemeindevertreter ein Mandat, deshalb wird er auch Mandatsträger, im Übrigen Kommunalpolitiker genannt...

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