Vorwort zur 1. Edition

Nach mehrmonatiger konzeptioneller und redaktioneller Arbeit liegt nun die erste Edition des Hessischen Kommunalrechtslexikons vor. Das Werk wurde ehrenamtlich erarbeitet und steht kostenfrei zur Verfügung.

Das Lexikon versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zur bestehenden Fachliteratur. Es richtet sich vor allem an Studierende der Verwaltungswissenschaften und des Public Managements, an Jurastudierende mit kommunalrechtlichem Schwerpunkt sowie an die hessische Verwaltungspraxis. Angesprochen sind darüber hinaus Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen und Ortsbeiräten sowie Mitglieder von Gemeindevorständen, Magistraten und Kreisausschüssen.

Bereits in der ersten Edition steht eine Vielzahl von Lexikoneinträgen zur Verfügung. Zugleich ist absehbar, dass einzelne Themenbereiche bislang nur in Grundzügen behandelt werden konnten, während andere noch nicht aufgenommen wurden. Das Lexikon ist daher als fortlaufendes Projekt konzipiert, das systematisch weiterentwickelt wird.

Die Veröffentlichung erfolgt in Editionen, die funktional Buchauflagen vergleichbar sind. Neue und überarbeitete Einträge werden fortlaufend gesammelt und zu definierten Zeitpunkten als neue Edition veröffentlicht. Frühere Fassungen bleiben archiviert und sind weiterhin einsehbar, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entwicklung zu gewährleisten.

Für das Auftaktjahr 2026 sind mindestens vier Editionen vorgesehen. Die erste Edition ist zum 1. März erschienen; für die Quartale zwei bis vier ist jeweils mindestens eine weitere Veröffentlichung geplant. Neben der inhaltlichen Vertiefung und Aktualisierung bestehender Einträge ist eine kontinuierliche Erweiterung des Textbestands vorgesehen. Zudem wird der Kreis der Autorinnen und Autoren sukzessive erweitert, um unterschiedliche fachliche Perspektiven, Praxiserfahrungen und wissenschaftliche Zugänge angemessen abzubilden.

Herausgeber und Autorenschaft begrüßen ausdrücklich fachliche Rückmeldungen in Form von Kritik, Anregungen oder weiterführenden Hinweisen.

Frederic Schneider (Herausgeber)

Statistiken

28
Einträge insgesamt
28
Neue Einträge

Neue Einträge in dieser Edition

Antrag Neu

Durch einen Antrag kann ein Mandatsträger oder eine Fraktion entweder mündlich oder schriftlich einen Gegenstand vorlegen, über den beschlossen wird. Durch Geschäftsordnung können die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand als auch ihre Pendants in den Landkreisen genauere Vorgaben treffen.

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Ausländerbeirat Neu

Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern müssen eine Ausländervertretung einrichten, häufig in Form eines Ausländerbeirats. Er vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung einer Gemeinde...

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Ausschuss Neu

Der Ausschuss ist Bestandteil eines kommunalen Vertretungsorgans, beispielsweise der Gemeindevertretung. Er berät über einzelne Gegenstände und empfiehlt der Gemeindevertretung, wie darüber beschlossen werden sollte...

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Beigeordneter Neu

Ein Beigeordneter ist ein haupt- oder ehrenamtliches Mitglied im Gemeindevorstand. Ehrenamtlichen Beigeordneten kann, hauptamtlichen Beigeordneten muss ein eigenes Dezernat zugewiesen werden...

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Beirat Neu

Beiräte sind beratende Gremien der Gemeinde und des Landkreises. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Beiräte, darunter der Ausländerbeirat, der Ortsbeirat, der Jugendbeirat und der Seniorenbeirat.

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