Kommunalrecht in Hessen: Das wissenschaftliche Online-Lexikon

Vorwort zur 5. Edition

Nur einen Monat nach der vierten Edition erscheint die fünfte Edition des Kommunalrechtslexikons. Nach wie vor verzeichnet das Lexikon steigende Aufrufzahlen, was Herausgeber und Autoren zusätzlich motiviert, das Lexikon weiter auszubauen.

Die nunmehr vorliegende fünfte Edition enthält wie ihr Vorgänger gezielte Verbesserungen. So wurden die Lexikoneinträge zum Ausländerbeirat, zum Beigeordneten, zum Bürgermeister, zur Gemeindevertretung und zur kommunalen Selbstverwaltung an wenigen Stellen überarbeitet.

Im Lexikoneintrag zum Haushalt sind zwei neue Abschnitte hinzugefügt worden: Der erste Abschnitt erläutert die Konsequenzen der gesetzlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich, d. h. was Kommunen unternehmen müssen, um ihren Haushalt auszugleichen. Der zweite Abschnitt beschreibt als ungeschriebenen Haushaltsgrundsatz den haushaltsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs, des hessischen Landesverfassungsgerichts, zum Sitzzuteilungsverfahren Anfang des Jahres beschäftigte viele Kommunen rund um die Kommunalwahl. Mittlerweile haben sich alle kommunalen Vertretungsorgane zwar konstituiert; nichtsdestotrotz hallt die Entscheidung weiterhin nach. Der Abschnitt zum Sitzzuteilungsverfahren im Kommunalwahl-Eintrag wurde deshalb mit weiteren Details verbessert und die Fußnoten aktualisiert.

Eine aktuelle Entscheidung des Landesverfassungsgerichts aus Mecklenburg-Vorpommern zum Konnexitätsprinzip macht deutlich, dass auf klagende Gemeinden vertiefte Anforderungen an die Darlegung eines Konnexitätsverstoßes zukommen. Dies wird in einem neuen Absatz im Lexikoneintrag Kommunale Grundrechtsklage erläutert. Ebenso wurde der Eintrag mit dem Hinweis aktualisiert, dass kommunale Spitzenverbände ihre Mitgliedskommunen vor dem Hessischen Staatsgerichtshof vertreten können.

Für die Praxis spielen kommunale Spitzenverbände eine wichtige Rolle. Sie beraten ihre Mitgliedskommunen, vor allem aber sind sie wichtige Interessenvertreter gegenüber der Bundes- und Landespolitik. Mehrere Rechtsgrundlagen gewähren ihnen Rechte, um für die von ihnen vertretenen kommunalen Gebietskörperschaften auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen zu können. Erstmals wird die Arbeit der Spitzenverbände in einem eigenen Eintrag umfassend erläutert – angefangen von der Geschichte der drei in Deutschland tätigen Spitzenverbände bis hin zu den vielfältigen Dimensionen ihrer Aufgaben.

Bei der Recherche zu diesem neuen Lexikoneintrag fiel auf, dass viele Aufsätze, Handbucheinträge sowie Kommentierungen mit Bezug zu den kommunalen Spitzenverbänden durch Vertreter eben dieser verfasst wurden. Dies führt zu zahlreichen wertvollen Einblicken in ihre Arbeit. Zugleich können die Spitzenverbände dadurch ihr eigenes Bild nach außen stark prägen. Der Lexikoneintrag im Hessischen Kommunalrechtslexikon soll deshalb einen Beitrag dazu leisten, ein neutrales Bild zu zeichnen – obgleich sich der Verfasser des Eintrags selbst den genannten Quellen bediente.

Für Anregungen, Hinweise, Lob und Kritik sind Herausgeber und Autoren sehr dankbar.

Statistiken

34
Einträge insgesamt
1
Neue Einträge
8
Aktualisierte Einträge

Neue Einträge in dieser Edition

Kommunaler Spitzenverband Neu

Kommunale Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften und nehmen deren Interessen gegenüber staatlichen Ebenen wahr. Eine zentrale Aufgabe besteht in der Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, vor allem durch die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen...

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Aktualisierte Einträge in dieser Edition

Ausländerbeirat Aktualisiert

Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern müssen eine Ausländervertretung einrichten, häufig in Form eines Ausländerbeirats. Er vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung einer Gemeinde...

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Beigeordneter Aktualisiert

Ein Beigeordneter ist ein haupt- oder ehrenamtliches Mitglied im Gemeindevorstand; der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters. Ehrenamtlichen Beigeordneten kann, hauptamtlichen Beigeordneten muss ein eigenes Dezernat zugewiesen werden.

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Bürgermeister Aktualisiert

Der Bürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter der Leiter der gemeindlichen Verwaltung. Er organisiert ihren Ablauf und Aufbau.

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Gemeindevertretung Aktualisiert

Die Gemeindevertretung ist das wichtigste und demokratisch gewählte Gremium einer Gemeinde. Sie entscheidet über die zentralen Fragen des Gemeindelebens und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung...

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Haushalt Aktualisiert

Mit dem Haushalt steht der Kommune das wichtigste Planungsmittel zur Verfügung. Die darin veranschlagten Ermächtigungen gelten für das jeweilige Haushaltsjahr und sind grundsätzlich Voraussetzung, damit eine kommunale Gebietskörperschaft Zahlungen tätigen kann...

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