§ 6 KomBetG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dargestellt ist die hier erfasste, derzeit geltende Fassung. Verbindlich ist allein die amtliche Verkündung (GVBl. 2005, S. 6).
Fassungen und Änderungen
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Fassung vom 05.01.2000 Aktuell GVBl. 2005, S. 6Erstfassung (Erstverkündung).