§ 7 KomBetG – Außer-Kraft-Treten
Hinweis: Diese Vorschrift ist
nicht mehr in Kraft.
Dargestellt ist historisches Recht; für aktuelle Sachverhalte gilt sie nicht mehr.
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(weggefallen)
Der Wortlaut dieser Vorschrift ist hier nicht wiedergegeben; sie ist weggefallen. Verbindlich ist allein die amtliche Verkündung (GVBl. 2011, S. 803).
Fassungen und Änderungen
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Fassung vom 24.12.2011 Letzte Fassung GVBl. 2011, S. 803Aufhebung der Vorschrift durch Gesetz vom 16.12.2011. Somit gilt das Beteiligungsgesetz unbefristet.
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eingefügt gestrichenDieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2016 außer Kraft. -
Fassung vom 28.09.2011 galt bis 23.12.2011 GVBl. 2011, S. 404Änderung des Datums für das Außer-Kraft-Treten auf den 31.12.2016, erfolgt durch Gesetz vom 16.09.2011.
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eingefügt gestrichenDieses Gesetz tritt am 31. Dezember
20112016 außer Kraft. -
Fassung vom 10.02.2005 galt bis 27.09.2011 GVBl. 2005, S. 72Änderung des Datums für das Außer-Kraft-Treten auf den 31.12.2011, erfolgt durch Gesetz vom 31.01.2005.
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eingefügt gestrichenDieses Gesetz tritt am 31. Dezember
20052011 außer Kraft. -
Fassung vom 05.01.2000 galt bis 09.02.2005 GVBl. 2005, S. 6Erstfassung (Erstverkündung).