§ 7 KomBetG – Außer-Kraft-Treten

Hinweis: Diese Vorschrift ist nicht mehr in Kraft. Dargestellt ist historisches Recht; für aktuelle Sachverhalte gilt sie nicht mehr. Zur Übersicht KomBetG →

(weggefallen)

Der Wortlaut dieser Vorschrift ist hier nicht wiedergegeben; sie ist weggefallen. Verbindlich ist allein die amtliche Verkündung (GVBl. 2011, S. 803).

Fassungen und Änderungen

  • Fassung vom 24.12.2011 Letzte Fassung GVBl. 2011, S. 803
    Aufhebung der Vorschrift durch Gesetz vom 16.12.2011. Somit gilt das Beteiligungsgesetz unbefristet.
    Änderungen gegenüber der Vorfassung anzeigen
    eingefügt gestrichen

    Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2016 außer Kraft.

  • Fassung vom 28.09.2011 galt bis 23.12.2011 GVBl. 2011, S. 404
    Änderung des Datums für das Außer-Kraft-Treten auf den 31.12.2016, erfolgt durch Gesetz vom 16.09.2011.
    Änderungen gegenüber der Vorfassung anzeigen
    eingefügt gestrichen

    Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 20112016 außer Kraft.

  • Fassung vom 10.02.2005 galt bis 27.09.2011 GVBl. 2005, S. 72
    Änderung des Datums für das Außer-Kraft-Treten auf den 31.12.2011, erfolgt durch Gesetz vom 31.01.2005.
    Änderungen gegenüber der Vorfassung anzeigen
    eingefügt gestrichen

    Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 20052011 außer Kraft.

  • Fassung vom 05.01.2000 galt bis 09.02.2005 GVBl. 2005, S. 6
    Erstfassung (Erstverkündung).