Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Das Kommunalwahlgesetz setzt den rechtlichen Rahmen zur Durchführung der allgemeinen Kommunalwahl, bei der die Gemeindevertretungen (Stadtverordnetenversammlungen), Kreistage, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte gewählt werden. Ebenso bestimmt das Kommunalwahlgesetz die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und der Landräte sowie die Durchführung von Bürgerentscheiden. Einzelne Vorschriften werden durch die Kommunalwahlordnung ausgeformt.

Für dieses Regelwerk sind bislang keine Vorschriften erfasst. Die Normendatenbank wird schrittweise aufgebaut.