Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Die Hessische Gemeindeordnung ist das für die Gemeinden (und Städte) maßgebliche Gesetz. Durch Querverweise gilt sie in zahlreichen Punkten analog ebenso für die Gemeindeverbände (Landkreise). Berücksichtigt wird die HGO seit ihrer grundlegenden Neufassung mit Gültigkeit seit dem 01.04.2005 einschließlich der seitdem vorgenommenen Änderungen. Die Normendatenbank wird schrittweise aufgebaut. Die Vorschriften der HGO sind derzeit noch unvollständig.

Erster Teil Grundlagen der Gemeindeverfassung

Zweiter Teil Name, Bezeichnungen und Hoheitszeichen

Dritter Teil Gemeindegebiet

Vierter Teil Einwohner und Bürger

Fünfter Teil Verwaltung der Gemeinde

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

Erster Titel Wahlrecht

Zweiter Titel Gemeindevertreter

Dritter Titel Bürgermeister, Beigeordnete, Gemeindebedienstete

Zweiter Abschnitt Gemeindevertretung, Gemeindevorstand

Erster Titel Gemeindevertretung

Zweiter Titel Gemeindevorstand

Dritter Abschnitt (weggefallen)

Vierter Abschnitt Maßnahmen zur Förderung der Selbstverwaltung

Erster Titel Ortsbeiräte

Zweiter Titel Ausländerbeiräte

Sechster Teil Gemeindewirtschaft

Erster Abschnitt Haushaltswirtschaft

Zweiter Abschnitt Sondervermögen und Treuhandvermögen

Dritter Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

Weitere Vorschriften noch keinem Gliederungspunkt zugeordnet