§ 156 HGO – Außer-Kraft-Treten

Hinweis: Diese Vorschrift ist nicht mehr in Kraft. Dargestellt ist historisches Recht; für aktuelle Sachverhalte gilt sie nicht mehr. Zur Übersicht HGO →

(weggefallen)

Der Wortlaut dieser Vorschrift ist hier nicht wiedergegeben; sie ist weggefallen. Verbindlich ist allein die amtliche Verkündung (GVBl. 2011, S. 794).

Fassungen und Änderungen

  • Fassung vom 24.12.2011 Letzte Fassung GVBl. 2011, S. 794
    Aufhebung der Vorschrift durch Gesetz vom 16.12.2011.
    Änderungen gegenüber der Vorfassung anzeigen
    eingefügt gestrichen

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

  • Fassung vom 01.04.2005 galt bis 23.12.2011 GVBl. 2005, S. 182
    Neufassung (Erstverkündung).