§ 155 HGO – In-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der Vorschriften in Abs. 2 bis 5 am 5. Mai 1952 in Kraft. Gleichzeitig treten alle Bestimmungen des bisherigen Rechts außer Kraft, die den Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen. Insbesondere treten außer Kraft: a) bis d) (gegenstandslos)

(2) Die Vorschriften der §§ 29 bis 38 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(3) bis (5) (gegenstandslos)

Dargestellt ist die hier erfasste, derzeit geltende Fassung. Verbindlich ist allein die amtliche Verkündung (GVBl. 2005, S. 182).

Fassungen und Änderungen

  • Fassung vom 01.04.2005 Aktuell GVBl. 2005, S. 182
    Neufassung (Erstverkündung).