§ 83 HGO
Hinweis: Diese Vorschrift ist
nicht mehr in Kraft.
Dargestellt ist historisches Recht; für aktuelle Sachverhalte gilt sie nicht mehr.
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(weggefallen)
Der Wortlaut dieser Vorschrift ist hier nicht wiedergegeben; sie ist weggefallen. Verbindlich ist allein die amtliche Verkündung (GVBl. 2005, S. 162).
Fassungen und Änderungen
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Fassung vom 01.04.2005 letzte Fassung GVBl. 2005, S. 162Durch Neufassung der HGO (Erstfassung) bereits weggefallen.