Vorwort zur 2. Edition

Nach der hessischen Kommunalwahl am 15. März 2026 beginnt am 1. April 2026 die neue fünfjährige Wahlzeit der kommunalen Wahlorgane. Zu diesem Zeitpunkt erscheint die zweite Edition dieses Lexikons.

Es handelt sich um eine überarbeitete Ausgabe mit punktuellen Änderungen, die vor allem für Mandatsträger von Interesse sein dürften, da in diesen Wochen die konstituierenden Sitzungen der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage stattfinden. Auch die Gemeindevorstände, Magistrate und Kreisausschüsse werden in diesem Zusammenhang neu gebildet.

Inhaltlich aktualisiert wurden die Einträge zu Ausschüssen und Gemeindevorständen. Allein redaktionell wurde der Eintrag Beigeordneter verbessert.

Eine der Anpassungen im Eintrag „Ausschuss“ betrifft die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens durch den Landesgesetzgeber im Jahr 2025: Das bisherige Verfahren nach Hare/Niemeyer wurde durch das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ersetzt. Diese Neuregelung hat der Hessische Staatsgerichtshof Anfang 2026 indes für verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil betrifft jedoch nicht die gremieninternen (mittelbaren) Verfahren/Wahlen nach §§ 55, 62 HGO, die weiterhin nach d’Hondt durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat daraufhin reagiert und eine Rückkehr zum Verfahren Hare/Niemeyer auch für diese Bereiche angestrebt. Dabei wurde jedoch versehentlich ein Normverweis im Benennungsverfahren für Ausschussbesetzungen nach § 62 HGO vergessen. Die entsprechenden Erläuterungen mit den praktischen Auswirkungen dieses Lapsus finden sich im Eintrag „Ausschuss“, Randnummern 14–16. Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzgeber den Normverweis klarstellend korrigiert.

Für die Praxis der Mandatsträger kommt der Geschäftsordnung besondere Bedeutung zu. In dieser Edition wurde daher ein grundlegender Text mit den wichtigsten Erläuterungen aufgenommen, der in künftigen Ausgaben schrittweise weiterentwickelt werden soll.

Für das Jahr 2026 sind mehrere weitere Editionen geplant.

Statistiken

29
Einträge insgesamt
1
Neue Einträge
3
Aktualisierte Einträge

Neue Einträge in dieser Edition

Geschäftsordnung Neu

Durch eine Geschäftsordnung wird allgemeinverbindlich festgelegt, wie die gemeinsame Zusammenarbeit organisiert wird. Die Gemeindevertretung und der Kreistag sind verpflichtet, ihre innere Ordnung in einer eigenen Geschäftsordnung zu regeln...

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Aktualisierte Einträge in dieser Edition

Ausschuss Aktualisiert

Der Ausschuss ist Bestandteil eines kommunalen Vertretungsorgans, beispielsweise der Gemeindevertretung. Er berät über einzelne Gegenstände und empfiehlt der Gemeindevertretung, wie darüber beschlossen werden sollte...

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Beigeordneter Aktualisiert

Ein Beigeordneter ist ein haupt- oder ehrenamtliches Mitglied im Gemeindevorstand. Ehrenamtlichen Beigeordneten kann, hauptamtlichen Beigeordneten muss ein eigenes Dezernat zugewiesen werden...

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Gemeindevorstand Aktualisiert

Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt sie aus...

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