Kommunales Engagement in Vereinen
Das Engagement von Kommunen in Vereinen ist grundsätzlich zulässig. Grenzen setzt die Chancengleichheit der Parteien – das BVerwG nennt drei Kriterien.
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Das Engagement von Kommunen in Vereinen ist grundsätzlich zulässig. Grenzen setzt die Chancengleichheit der Parteien – das BVerwG nennt drei Kriterien.
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