Kreistagsabgeordneter
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Als Kreistagsabgeordneter wird das Mitglied des Kreistags bezeichnet, dem obersten Organ eines Landkreises. Die Regelungen in der Hessischen Landkreisordnung (vor allem: §§ 28, 28a) entsprechen denen für Gemeindevertreter. Für Details zum Kreistagsabgeordneten wird deswegen auf den Text „Gemeindevertreter“ verwiesen.